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ABC-Tage und Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung

Die ersten ABC-Tage liegen hinter uns und die zukünftigen Erstklässler haben schon Hortluft geschnuppert. Auf ihrer Entdeckungstour in unseren Räumlichkeiten konnten bereits einige Fragen geklärt werden, z.B. wie viele Froschhüpfer braucht man vom Bewegungsraum bis zur Holzwerkstatt oder wie viele Armlängen ist das Atelier breit oder wie viele Bausteine werden benötigt, um einen Turm zu bauen, der so hoch ist wie das kleinste Kind. Bezugserzieherin Jessica konnte sich bereits den Eltern auf der ersten Schulelternversammlung vorstellen und von unser Arbeit berichten, u.a. das die Kinder im neuen Schuljahr ihren Hortführerschein machen werden.

 

Für die Vorschulkinder endet nun bald die Kita-Zeit, nämlich am 31.07.2026. Ab August 2026 haben sie die Möglichkeit den Hort zu besuchen. Anträge für die Hortbetreuung können sich die Eltern jederzeit bei uns abholen.

Besonders wichtig in diesem Jahr ist der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung, der beim Jugendamt gestellt werden muss. Den Antrag dazu finden Eltern und Personensorgeberechtigte in unserem Download-Bereich.

 

 

"Brandenburg setzt ab 1. August 2026 den bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung um. Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, erhalten einen Anspruch auf acht Stunden tägliche Betreuung an fünf Tagen pro Woche, auch in den Ferien.

Der Anspruch wächst nach der Einführung (auf Grundlage des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) des Bundes schrittweise bis zum Ende der vierten Jahrgangsstufe auf. Rechtsanspruchserfüllend sind neben der Förderung in Tageseinrichtungen auch Schulen mit Ganztagsangeboten. Der bundesrechtliche Anspruch besteht auch in den Ferien.
Im Land Brandenburg haben bereits heute alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe gemäß § 1 Kindertagesstättengesetz (KitaG) einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten. Der Mindestbetreuungsumfang für die Kinder in den Jahrgangsstufen eins bis vier beträgt vier Stunden am Tag neben der Unterrichtszeit. Die landesgesetzlichen Rechtsansprüche gelten auch in den Ferien." (Quelle: jugendhilfeportal.de)

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 18. Juni 2026

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